Home
Agenda+Aktuelles
FRK Am Untersee
Bildeindrücke
Vom Dorf
Dorfverein
Vereine
Informationen
Kontakt

1 / 2012

 

 

 

Information 1 / 2012

 

An alle Waldbesitzer im
Forstrevier „Am Untersee“

 

Sehr geehrter Waldbesitzer

Der Vorstand des neu gegründeten Forstreviers „Am Untersee“ möchte sie alle jährlich 2 – 3 mal mit Informationen, Mitteilungen etc. über die laufenden Geschäfte orientieren. Zugleich wird ihnen die erste Beitragsrechnung zugestellt mit der Bitte um Überweisung innert 30 Tagen.

 

Statuten
Die an der Gründungsversammlung vom 27. September 2011 in Ermatingen genehmigten Statuten sind vom Regierungsrat des Kantons Thurgau mit RRB Nr. 951 am 20. Dezember 2011 genehmigt worden. Mit gleichem Beschluss wurden die bisherigen 3 Forstrevierkörperschaften Berlingen, Ermatingen und Salenstein auf den 01. Oktober 2011 aufgelöst. Damit sind alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und genehmigt.

Um unnötige Kosten zu sparen verzichten wir auf den Versand der Statuten an alle Mitglieder. Einzelne Exemplare können aber beim Kassier jederzeit bestellt werden. Die Statuten, als auch das Merkblatt bezüglich Rechte und Pflichten der Waldeigentümer, können auf der Homepage der Gemeinde Fruthwilen (www.fruthwilen.ch / Organisationen / Forstrevier am Untersee / Internes) nachgelesen werden.


Zuständigkeiten

Für den öffentlichen und privaten Wald in den Gemeinden Ermatingen + Wäldi ist wie bisher Revierförster Werner Kreis zuständig. Er leitet den Forstbetrieb der BG Ermatingen und ist zuständig für die Planung und die forstlichen Arbeiten. Erreichbar über Tel. 079 412 50 47 oder per Mail unter forst.ermatingen@bluewin.ch.

Für den öffentlichen und privaten Wald in den Gemeinden Berlingen, Salenstein und Raperswilen ist Revierförster Rolf Singer zuständig. Er leitet die Forstbetriebe der BG Salenstein sowie der PG Berlingen und ist zuständig für die Planung und die forstlichen Arbeiten. Erreichbar über
Tel. 079 417 44 57 oder per Mail unter singer.r@bluewin.ch.

 Weitere Ansprechpersonen sind:
Präsident. Heinz Kasper, Wieslistrasse 16, 8267 Berlingen      Tel.  052 761 27 82  hkasper@hispeed.ch

Kassier: Peter Wettstein, Bahnhofstr. 14, 8272 Ermatingen   Tel.  071 664 14 63  pw@gropp.ch

 

 Rechten und Pflichten der Waldeigentümer
Jeder Waldbesitzer ist gem. §5 WaldG Mitglied einer Forstrevierkörperschaft. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden. So braucht es z.B. eine Schlagbewilligung, wer im Wald Bäume fällen will oder es ist verboten, Waldareal einzuzäunen. Dies und einiges mehr können sie dem beiliegenden Merkblatt des Kant. Forstamtes entnehmen.

 
Aufruf
Die Thurgauer Waldeigentümer werden aufgefordert, ihren Wald zu bewirtschaften und unseren einheimischen Rundholzverarbeiter mit dem Rohstoff Holz zu versorgen. Unsere Revierförster beraten sie gerne.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugriffszähler


© 2023 by Webmaster  |  Impressum